Kautionsverwaltungen

Sicherheit für Mieter und Vermieter

  Sie haben als Vermieter das Recht eine Kaution, in maximaler Höhe von drei Kaltmieten, von Ihrem Mieter zu verlangen. Sie dient als Sicherheit für den Ausgleich ausstehender Miet- und Nebenkostenzahlungen oder für Schäden an der Wohnung, die durch den Mieter verursacht wurden. Wichtig! Sie müssen die Kaution getrennt von Ihrem sonstigen Vermögen anlegen! Wir arbeiten diesbezüglich seit Jahren erfolgreich mit einem Treuhandkonto der Deutschen Kreditbank in Berlin (DKB). Hiermit werden die Kautionen Ihrer Mieter nach den gesetzlichen Vorgaben verwaltet und alle notwendigen Prozesse (Einzahlungen, Abrechnungen, Auszahlungen) transparent für Vermieter und Mieter erledigt.
Classen Hausverwaltungen & Immobilien Classen Hausverwaltungen & Immobilien UG Apfelhofstrasse 36 52224 Stolberg-Zweifall

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Jürgen Classen

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